Für Autohäuser und Werkstätten bieten wir Schulungen, die den Anforderungen von TÜV und Kfz- Innung entsprechen.
Hier erhalten Sie Informationen über alternative Kraftstoffe und Antriebe, Montage von Gasanlagen bei Fahrzeugen und Verkaufstechniken.
Die Berechtigung zur Durchführung der regelmäßig vorgeschriebenen Gasanlagenprüfungen (GAP) und Gassystemprüfungen (GSP) für Autogasfahrzeuge ist Ziel des hier beschriebenen Lehrganges.
Die Gasanlagenprüfung (GAP)
Die GAP-Schulung ist Bestandteil der GSP-Schulung und wird am ersten Tag der kombinierten GAP/GSP-Lehrgänge durchgeführt. Die spätere Aufbauschulung von der GAP- auf die GSP-Schulung ist nicht möglich.
Die Gasanlagenprüfung (GAP) darf nur von Fachkräften (abgeschlossene Lehre) oder hoch qualifizierten Personen (z.B. Meister, Techniker) durchgeführt werden, die eine mindestens 1-tägige Grundschulung (GAP-Schulung) nachweisen können. Unterschriftsberechtigt sind aber nur die verantwortlichen Personen.*
Gasanlagenprüfungen müssen in folgenden Fällen durchgeführt werden:
- Nach jeder Reparatur der Gasanlage
- Nach einem Feuer oder Fahrzeugzusammenstoß mit Beeinträchtigung der Gasanlage
- Im Zusammenhang mit einer Hauptuntersuchung
Die Schulung wird auf Grundlage der GAP/GSP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab.
Grundvoraussetzungen:
Fachkraft mit Abschlussprüfung als:
- Kraftfahrzeug- Mechatroniker
- Kraftfahrzeugelektriker
- Kraftfahrzeugmechaniker
- Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik
- Karosserie- und Fahrzeugbauer
- Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker
GAP - Schulung Inhalte:
1. Rechtliche Grundlagen
- Vorschriften und Richtlinien 67R-01, 110R, R115
- GAP-Durchführungsrichtlinie
2. Technik der Gasanlagen
- Technische Merkmale und Sachverhalte
- Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit
- Chemische und physikalische Eigenschaften der Gase
- Andere alternative Antriebskonzepte
3. Praktisches Können
- Durchführung einer Gasanlagenprüfung
- Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes und Lecksuchsprays
- Dokumenterstellung (Nachweisformular nach Anlage XVII Nr. 24 StVZO, Nachweis-Siegel, Prägenummer, Statistik)
Zielgruppe: Kfz-Gesellen
Teilnehmerzahl: maximal 14 Teilnehmer
Die Gassystemeinbauprüfung (GSP)
Nach dem Einbau eines nach ECE-R-115 genehmigten Gasnachrüstsystems muss die GSP immer durchgeführt werden. Dann ist eine weitere Abnahme nach § 19 bzw. § 21 StVZO nicht mehr erforderlich.
Die GSP kann nur von den Fahrzeugüberwachern (TÜV, DEKRA) oder anerkannten GSP-Werkstätten durchgeführt werden. Die Werkstätten müssen den Einbau jedoch selbst vorgenommen haben. Die GSP darf in anerkannten Werkstätten nur von verantwortlichen Personen Meistern oder Ingenieuren durchgeführt werden.
Die GSP beinhaltet alle Prüfpunkte der GAP. Ergänzend dazu muss geprüft werden, ob alle im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach ECE-R-115 definierten Bauteilen ordnungsgemäß verbaut wurden und ob das OBD- System und das Gemischaufbereitungssystem ordnungsgemäß funktionieren.
Die Schulung wird auf Grundlage der GAP/GSP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab.
Grundvoraussetzungen:
- abgeschlossene Kfz- Meisterprüfung oder vergleichbarer Ingenieur-/Techniker-Titel
- Grundwissen in der Kfz-Elektrik, Messtechnik, Motorsteuerung und Benzin-Einspritztechnik
GSP-Schulung Inhalte:
1. Rechtliche Grundlagen
- Richtlinien und Vorschriften für Nachrüstsysteme
- Typgenehmigung und Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge
- Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
- Änderung der Zulassungspapiere
- GSP-Durchführungsrichtlinie
2. Technik der Gasanlage
- Technische Merkmale und Sachverhalte
- Zusammenhänge zwischen Technik und Sicherheit
- Chemische und physikalische Eigenschaften von LPG/CNG
- DIN-Normen und Sicherheitsblatt Propan/Butan, Methan
- Klassifizierung von Gasanlagenteilen bei LPG und CNG
- LPG- und CNG- Tanks: Ausführungen, Einbauvorschriften
- Werkseitig verbaute Gassysteme (OEM)
- Weitere alternative Konzepte
3. Praktisches Können
- Durchführung einer Gasanlagensystemprüfung
- Identifizierung der Komponenten eines Gasnachrüstsystems bzw. einzelner Komponenten (nach 67R-01, R 110, R115)
- Einsatz und Handhabung des Leckspürgerätes und Lecksuchsprays
- Dokumenterstellung (Nachweisformular nach Anlage XVII Nr. 24 StVZO, Nachweis-Siegel, Prägenummer, Statistik)
Zielgruppe: Kfz-Meister, Ingenieure, Techniker, Kfz-Gesellen
Teilnehmerzahl: maximal 14 Teilnehmer
Seminardauer: 3 Tage in Mannheim
* Unterschriftsberechtigt sind aber nur die verantwortlichen Personen.





